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  • Ein Loblied auf das Amtsgericht Charlottenburg!

    Ein Loblied auf das Amtsgericht Charlottenburg!

    Die begehrte Unterlassungsverfügung in einer urheberechtlichen Angelegenheit wurde in Rekordzeit erlassen.

    Die allgemeine Meinung von der Tätig- bzw. Untätigkeit der Gerichte und der oft beklagten Langsamkeit der Gerichtsmühlen stimmt – aber eben nicht immer!

    Da meist nur schlechte Nachrichten eine Meldung wert sind (there is no news like bad news), wird hier vom Gegenteil berichtet.

    Denn das Amtsgericht Charlottenburg hat die begehrte Untersagungsverfügung urheberrechtlichen Inhalts am Tag des postalischen Eingangs – noch vor der Mittagspause – erlassen.

    In der Sache geht es um eine Urheberrechtsverletzung. Konkret um die unberechtigte Nutzung eines (werbenden) Textes auf einer geschäftlich genutzten Internetpräsenz.

    In Ermangelung einer Nutzungsrechtseinräumung wurde daher das ausschließlich dem Urheber zustehende Verwertungsrecht der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt, § 19a UrhG.

    Rechtsanwalt Florian Daniel mahnte die Verletzung des Urheberrechts im Namen des Urhebers ab und forderte neben Schadensersatz für die unberechtigte Textnutzung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung.

    Die Abmahnung ging dem Textdieb ersichtlich zu, denn er setzte sich telefonisch mit Rechtsanwalt Daniel in Verbindung und drohte dabei mit einer Strafanzeige, auch gegenüber dem Rechteinhaber. Ah-ja.Gut…

    Daraufhin wurde dem Verletzer von Urheberrechten nochmals per E-Mail mitgeteilt, dass nach fruchtlosem Fristablauf gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung des Unterlassungsanspruches ersucht werde. Keine Reaktion.

    Rechtsanwalt Daniel beantragte also im Auftrag des Urhebers eine Untersagungsverfügung wegen der urheberrechtswidrigen Textnutzung, die per Fax und Post auf den Weg zum Amtsgericht Charlottenburg gebracht wurde.

    Bereits am Tag darauf setzte sich die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg telefonisch mit Rechtsanwalt Daniel in Verbindung, um zu fragen, ob der einstweilige Verfügungsbeschluss abgeholt werde oder ob die Übersendung per Post ausreiche.

    Klar. Die Antragsschrift war knackig und konnte hinsichtlich der rechtlichen Würdigung als Begründung dem Verfügungsbeschluss angeheftet werden.

    Trotzdem: Da sag nochmal einer, die (Berliner) Gerichte würden langsam arbeiten.
    Schneller geht’s nun wirklich nicht!

    Sie sind Urheber und Ihr Werk wird rechtswidrig genutzt? Dann setzen Sie sich mit mir in Verbindung und wir setzen die Ihnen zustehenden urheberrechtlichen Verwertungsrechte schnell, kompetent und zielgerichtet durch.